Kartellgericht

  1. Wie MG mitteilte, muß die Veräußerung noch vom MG-Aufsichtsrat und vom Österreichischen Kartellgericht sowie den WBH-Anteilseignern genehmigt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Grund für den Gang vor das Kartellgericht sei, dass E.ON die Kalkulation seiner Preise nicht offenlegen wolle, so Köllner weiter. ( Quelle: RTL vom 09.07.2005)