Die Vorschriften zur Mißbrauchsaufsicht im Kartellgesetz sollten deshalb um eine Regelung ergänzt werden, die marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet, den Zugang zu den Netzen zu gewähren.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Damit aber, so das Kartellamt, verstoßen sie gegen das Kartellgesetz.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.02.2001)