Kartellgesetz

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  1. Die Vorschriften zur Mißbrauchsaufsicht im Kartellgesetz sollten deshalb um eine Regelung ergänzt werden, die marktbeherrschende Unternehmen verpflichtet, den Zugang zu den Netzen zu gewähren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Damit aber, so das Kartellamt, verstoßen sie gegen das Kartellgesetz. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.02.2001)
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