Kartellgesetzes

  1. Der Kartellamtschef bestätigte, dass die Behörde im laufenden Jahr nicht mehr über die kartellrechtliche Zulässigkeit des Dualen Systems Deutschland (DSD) entscheiden, sondern zunächst die Novellierung des Kartellgesetzes abwarten will. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.07.2003)
  2. Eine Absage erteilte Franzen den neuen Forderungen der Markenartikelindustrie, in die geplante Novelle des Kartellgesetzes besondere Vorschriften gegen Konzentration und Nachfragemacht im Handel aufzunehmen. ( Quelle: Welt 1998)