Der Kartellamtschef bestätigte, dass die Behörde im laufenden Jahr nicht mehr über die kartellrechtliche Zulässigkeit des Dualen Systems Deutschland (DSD) entscheiden, sondern zunächst die Novellierung des Kartellgesetzes abwarten will.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.07.2003)
Eine Absage erteilte Franzen den neuen Forderungen der Markenartikelindustrie, in die geplante Novelle des Kartellgesetzes besondere Vorschriften gegen Konzentration und Nachfragemacht im Handel aufzunehmen.
( Quelle: Welt 1998)