Kartellrechtliche Fälle, an denen nur ein "begrenztes Gemeinschaftsinteresse" bestehe, sollten "grundsätzlich von der nationalen Behörde" bearbeitet werden, meinte Rexrodt gestern anläßlich seines Antrittsbesuchs beim Bundeskartellamt in Berlin.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Kartellrechtliche Probleme, sowohl mit Bertelsmann als auch bei Kirch zu agieren, sieht WAZ-Mann Schumann nicht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.06.2002)