Kartellrechtliche

  1. Kartellrechtliche Fälle, an denen nur ein "begrenztes Gemeinschaftsinteresse" bestehe, sollten "grundsätzlich von der nationalen Behörde" bearbeitet werden, meinte Rexrodt gestern anläßlich seines Antrittsbesuchs beim Bundeskartellamt in Berlin. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Kartellrechtliche Probleme, sowohl mit Bertelsmann als auch bei Kirch zu agieren, sieht WAZ-Mann Schumann nicht. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.06.2002)