Kartellverträge

  1. Der zuletzt knapp 180 000 Mitglieder zählende ADB, in dem hauptsächlich untere Gehaltsgruppen und Betriebsbeamte vertreten waren, war über Kartellverträge mit den sozialdemokratischen freien Arbeiter- und Angestelltengewerkschaften lose verbunden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)