Kartenemittenten

  1. Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kartenemittenten, die Entgelte für Auslandsumsatz bei Kreditkarten vorsehen, sind danach zulässig. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Da die Leistungen der Kartenemittenten nicht nur in der Umrechnung bestünden, sondern in der kompletten Abwicklung grenzüberschreitender Transaktionen, wäre eine Gebühr für die Nutzung fremder Netze oder je nach Entfernung denkbar. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)