Kaskoschutzes

  1. Sie beginnen mit 40 DM für eine verspätete Meldung des Kilometerstandes oder bis zu 10 000 DM als Strafe und hören mit dem Verlust des Kaskoschutzes auf - trotz gezahlter Prämie. ( Quelle: Welt 1995)
  2. Da hinsichtlich des Kaskoschutzes für entwendete Einzelteile nichts von "gebrauchten" Ersatzstücken in den Paragraphen stehe, so die Logik des Amtsrichters, könne es hier nur um den Wiederbeschaffungswert von Neuteilen gehen (Aktenzeichen: 12 C 365/91). ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)