Unwetterschäden an Gebäuden und Fahrzeugen sind in der Regel durch gängige Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen gedeckt.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 12.07.2002)
Ab Windstärke acht herrsche nach den Versicherungsbedingungen Sturm, so dass die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen für Schäden aufkämen.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 20.06.2002)