Kassationsgerichts

  1. Die Verweigerung von Gesten der Zuneigung und Sexualität sei "eine schwere Verletzung der Würde der Frau", hieß es am Donnerstag in dem Urteil des Kassationsgerichts, der höchsten gerichtlichen Instanz Italiens. ( Quelle: Die Welt vom 26.03.2005)