Der Kassationsgerichtshof in Rom hob aber im vergangenen November den Freispruch auf: Die Urteilsbegründung bezeichneten die Richter als nicht schlüssig und unzusammenhängend.
( Quelle: Junge Freiheit 2000)
Die Genarelstaatsanwaltschaft solle dazu einen Revisionsantrag vor dem Pariser Kassationsgerichtshof vorbereiten, kündigte das Justizministerium am Donnerstag an.
( Quelle: ZDF Heute vom 20.09.2002)
An diesem Tag soll der Kassationsgerichtshof in Rom darüber entscheiden, ob das Verfahren überhaupt in Bologna, dem "gesetzlichen" Prozeßort, abgewickelt werden kann:
( Quelle: TAZ 1989)