Berlin muss nicht entschädigen - Nach einem Urteil des französischen Kassationsgerichtshofes muss der deutsche Staat nicht direkt Entschädigungen an frühere französische NS-Zwangsarbeiter zahlen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.12.2003)
"Wer für grenzenlose Religionsfreiheit wirbt, der will doch im Grunde einen Gottesstaat", sagte kürzlich der Präsident des Kassationsgerichtshofes.
( Quelle: Tagesschau vom 05.05.2005)