Nach dem Urteil der Kasseler Richter muss ein Kreuz im Kreishaus des hessischen Dietzenbach abgehängt werden, wenn der Kreistag dort zusammenkommt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.02.2003)
Damit habe das Bundesverfassungsgericht generell die Tätigkeit eines muslimischen Metzgers unter den Schutz des Grundrechts der Religionsfreiheit gestellt, so die Kasseler Richter.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.02.2004)