Das zur Zeit geltende Kassenrecht entspricht der Reichsversicherungsordnung (1912).
( Quelle: TAZ 1997)
Das deutsche Kassenrecht ist offenbar so sehr kompliziert, dass bisher nur Ärzte und Kassen zu wissen scheinen, dass in den von Ihnen zitierten Fällen niemals die Krankenkassen geschädigt werden können, sondern nur die Ärzteschaft selber.
( Quelle: Abendblatt vom 17.12.2003)