"Wenn ihm doch nicht gefällt was er gekauft hat, sollte der Kunde auf jeden Fall den Kassenzettel und die unbenutzte Ware vorlegen."
( Quelle: Welt 1997)
Denen kamen beim Blick auf den Kassenzettel ohnehin die Tränen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.06.2002)
Der Knirps hatte nach dem Einkauf einer Tüte Popcorn nicht den notwendigen Kassenzettel vorweisen können.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Als Nachweis, dass die Waren nach den zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des Binnenmarktes gekauft wurden, und nicht etwa in einem Duty-free-Laden, genügt die Rechnung oder der Kassenzettel.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.08.2003)
Aber einige Geschäfte nehmen aus Kulanz die Sachen trotzdem zurück, wenn der Kassenzettel vorgelegt werden kann.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 30.01.2005)
Kassenzettel sollte man mindestens zwei Jahre aufbewahren, um notfalls Schadenersatz geltend zu machen und Reparatur oder Ersatz eines mangelhaften Geräts einzufordern.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.03.2005)