Laut Grundgesetz bisher nicht möglich (Ausnahme: Amtshilfe bei Katastrophenfällen).
( Quelle: BILD 1999)
Darüber hinaus sollte der Spenderdienst einen Drei-Tage-Vorrat vorhalten, um in Katastrophenfällen und an spenderarmen Tagen weiterliefern zu können.
( Quelle: Welt 1995)
Wie Scholz zu der Ansicht komme, daß Einsätze bei Katastrophenfällen rechtlich nicht gedeckt seien, ist nach Meinung des Sprechers der Hardthöhe, Hans-Dieter Wichter, völlig unverständlich.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Im übrigen müssen wir anmerken, daß das Münchner Taxigewerbe jährlich über 34 Millionen Fahrgäste befördert und in Katastrophenfällen das einzige öffentliche Personennahverkehrsmittel ist, das Fahrgäste problemlos befördert.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)