Katastrophenfällen

  1. Laut Grundgesetz bisher nicht möglich (Ausnahme: Amtshilfe bei Katastrophenfällen). ( Quelle: BILD 1999)
  2. Darüber hinaus sollte der Spenderdienst einen Drei-Tage-Vorrat vorhalten, um in Katastrophenfällen und an spenderarmen Tagen weiterliefern zu können. ( Quelle: Welt 1995)
  3. Wie Scholz zu der Ansicht komme, daß Einsätze bei Katastrophenfällen rechtlich nicht gedeckt seien, ist nach Meinung des Sprechers der Hardthöhe, Hans-Dieter Wichter, völlig unverständlich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  4. Im übrigen müssen wir anmerken, daß das Münchner Taxigewerbe jährlich über 34 Millionen Fahrgäste befördert und in Katastrophenfällen das einzige öffentliche Personennahverkehrsmittel ist, das Fahrgäste problemlos befördert. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)