Kaufbeleg

  1. Wer das Geschenk mit einer Bank- oder Kreditkarte bezahlt, kann beim Umtausch natürlich auch den Kontoauszug als Kaufbeleg vorlegen. ( Quelle: Abendblatt vom 28.12.2004)
  2. Dazu muß der Kaufbeleg als Beweis eingereicht werden, womöglich auch noch die Rechnungen von Drucker oder Scanner. ( Quelle: Die Welt vom 05.01.2005)
  3. Um bei Mangelreklamationen keine Schwierigkeiten zu bekommen, sollte der Kaufbeleg mindestens über die Zeit der gesetzlichen Gewährleistung von zwei Jahren aufbewahrt werden. ( Quelle: Magdeburger Volksstimme vom 26.07.2005)
  4. Auf den Kaufbeleg stempelte der Händler den knappen Hinweis, dass auf den Rahmen eine fünfjährige und auf das Zubehör eine sechsmonatige Garantie gewährt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.09.2004)