Denkbar sei auch, daß die Kaufpreisforderung in ein gewinnabhängig verzinstes Darlehen umgewandelt werde, um so weiterhin eine direkte Beteiligung an den Erträgen aus der Immobilie einschließlich entsprechender Mietsteigerungen zu wahren.
( Quelle: Abendblatt vom 19.12.2004)
Dies seien adäquate Sicherungsmittel, die im Falle einer Inanspruchnahme auch an den Fachhandel weitergereicht werden könnten, der sie dann seinerseits zur Absicherung der Kaufpreisforderung gegen die Bauunternehmer einsetzen könne.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)