Dies gilt insbesondere dann, wenn der Vertragsgegenstand noch mit Schulden des Verkäufers belastet ist, die durch die Kaufpreisraten getilgt werden sollen.
( Quelle: Die Welt vom 24.09.2005)
Dem Schreiben konnten die Mitarbeiter entnehmen: "Rösler verweigert die Bezahlung der vereinbarten Kaufpreisraten, weil er sich angeblich von uns getäuscht fühlt."
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)