Damit die bauwilligen Familien während der Bauphase ruhig schlafen können, wird die Kaufpreiszahlung für die Immobilie erst bei Übergabe an die Hauskäufer fällig.
( Quelle: Die Welt Online vom 09.08.2003)
Laut INA behalten auch die Aktionäre, die das Angebot bereits akzeptiert haben, die Verfügungsgewalt über ihre Aktien bis zwei Tage vor Kaufpreiszahlung, die ursprünglich am 29. Oktober erfolgen sollte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 22.10.2001)