Auch darf der Verkäufer vom Käufer keinerlei Kaufpreiszahlungen entgegennehmen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.05.2002)
Die Treuhandanstalt will ihre Ansprüche auf ausstehende Kaufpreiszahlungen für die zum zusammengebrochenen Schneider-Imperium gehörende BuPzurückzustellen, wenn dadurch ein neuer Eigentümer für das Unternehmen gefunden werden kann.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)