Motor dieser Entwicklung auf dem Gebiet des Kaufrechts ist vor allem das UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, das nationale Kaufrechtsbestimmungen indessen nicht verdrängt hat.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Hier gelten die strengeren Regeln des Kaufrechts, nach denen kein grundloses Widerrufsrecht besteht.
( Quelle: Tagesschau Online vom 04.11.2004)