Kaufrechts

  1. Motor dieser Entwicklung auf dem Gebiet des Kaufrechts ist vor allem das UN-Abkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, das nationale Kaufrechtsbestimmungen indessen nicht verdrängt hat. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Hier gelten die strengeren Regeln des Kaufrechts, nach denen kein grundloses Widerrufsrecht besteht. ( Quelle: Tagesschau Online vom 04.11.2004)