Kauftag

  1. Das Gericht sieht es auf Grund von Kursauskünften vom Kauftag als "unstreitig" an, dass der Broker die zugesagte Weiterleitung der telefonisch aufgenommenen Kauforder für 500 Aktien "nicht eingehalten" hat. ( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)