Kausalzusammenhangs

  1. Seine von den Anwälten entwickelte und vom IfZ übernommene Selbstdeutung stellt die klassische Beschreibung eines funktionalistischen Kausalzusammenhangs dar, dem das einzelne Individuum völlig ausgeliefert gewesen war. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.07.2002)