Kemmeten

  1. Wenn die Beitragspflicht für alle Grundstücke aufgehoben würde, die vor 1964 an öffentliche Einrichtungen angeschlossen wurden, wäre nämlich nicht nur der "Fall Kemmeten" vom Tisch. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Von 1947 bis 1954 haben die Bewohner des Dorfes Kemmeten teilweise im "Frondienst" an einer Ortskanalisation und einer Wasserleitung im damaligen Gesamtwert von 164000 Mark mitgearbeitet und dafür zusätzlich 18000 Mark Baukostenzuschüsse bezahlt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)