Beim Einsatz von Kennzeichenlesegeräten oder der Handyüberwachung fehlten die rechtsstaatlichen Begrenzungen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.01.2005)
Finaler Rettungsschuss, Rasterfahndung, Videoüberwachung, Einsatz von Kennzeichenlesegeräten wurden ähnlich wie im südlicheren Nachbarland geregelt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.06.2005)