Kennzeichnungspflichtig

  1. Kennzeichnungspflichtig wären auch gentechnisch veränderte Tomaten, Maiskolben oder Kartoffeln - doch solche Produkte sind in der EU bisher genauso wenig zugelassen wie Joghurt mit gentechnisch veränderten Bakterien oder Bier mit manipulierter Hefe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.04.2004)