Sie verlangen eine "Kennzeichung als Qualitätsnachweis" gentechnisch manipulierter Produkte, damit sich die Verbraucher von ihren Vorteilen überzeugen können.
( Quelle: TAZ 1996)
Die Art der Kennzeichung bleibt offen, nur ein Bruchteil der am Erbgut veränderten Stoffe muß deklariert werden.
( Quelle: TAZ 1997)