Führt die Sanierung zu einer Absenkung der Kohlendioxyd-Emission des Gebäudes, dann kann der Bauherr nicht nur das IBB-Darlehen einstreichen, sondern auch das zinsgünstige Förderdarlehen im KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm beantragen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 10.05.2002)