Kfz-Richtlinie

  1. Der Versicherung DAS zufolge besagt die vierte Kfz-Richtlinie der EU, dass alle Haftpflichtversicherer verpflichtet sind, einen Regulierungsbeauftragten in Deutschland zu nennen, an den man sich in deutscher Sprache wenden kann. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.08.2005)