Die Kinderchirurgen setzen ihnen im Rücken einen Expander ein, mit dem die Haut soweit gedehnt wurde, daß bei der Trennung genügend Hautmaterial zur Verfügung stand, um die verhältnismäßig große Operationswunde abdecken zu können.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Beamtin erhielt 1988 von dem bekl. Land für Aufwendungen für die ärztliche Behandlung ihrer Tochter durch einen Kinderchirurgen Beihilfe zum Bemessungssatz von 80 %.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)