Für jedes ab 1992 geborene Kind werden die ersten drei Jahre nach der Geburt als Kindererziehungszeit für denjenigen Elternteil berücksichtigt, der sich zu Hause um das Kind kümmert.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 12.06.2003)
Die Kindererziehungszeit wirkte sich dadurch allerdings geringer auf die Höhe ihrer Rente aus, als wenn die Frauen keine Beiträge geleistet hätten.
( Quelle: Welt 1996)
Die hatte sich geweigert, einer Pflegemutter die Kindererziehungszeit anzurechnen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Die derzeitige Rechtslage ändert sich aber, da das Bundesverfassungsgericht die Anrechnung eigenen Einkommens auf die Kindererziehungszeit beanstandet hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)