Ausdrücklich hat das Bundesverfassungsgericht erst 1998 in seiner Entscheidung zu den Kinderfreibeträgen dem Ehegatten-Splitting eine eigenständige, von der Familiengründung unabhängige Bedeutung zugesprochen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.10.2002)
Die Nettolohnangleichung kommt nun in den nächsten zwei Jahren nicht, von Kinderfreibeträgen hat kein Rentner etwas.
( Quelle: Junge Welt 1999)
Wer wirtschaftliche Unsicherheit nicht abbaut, steuert auch mit hohen Kinderfreibeträgen nicht um.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.10.2005)