Das gilt erst recht, wenn bei Kindern "geparkte" Kapital- oder Immobilienvermögen und daraus erzielte Einkünfte beim Kindergrundfreibetrag berücksichtigt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Ein solcher Kindergrundfreibetrag würde zusätzlich zum Grundfreibetrag für das Existenzminimum der Erwachsenen, das von 2000 an 13 500 DM beträgt, gewährt.
( Quelle: Welt 1999)