In Kinderhände gehören freilich nur Artikel der Klasse I ohne Explosionscharakter, alles andere darf nur an Erwachsene abgegeben werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
"Cool", freut sich Sally und klatscht vor Begeisterung in ihre zarten Kinderhände.
( Quelle: DIE WELT 2000)