Kinderpackungen

  1. Litfaßsäulen mit Zigarettenreklamen müßten mindestens dreihundert Meter von der nächsten Schule entfernt sein und die verführerischen 'Kinderpackungen' wie Gratisproben für Jugendliche würden ganz verboten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)