Ganz aus der Haftung ist allerdings auch Milupa noch nicht entlassen, denn der Kindertee-Hersteller haftet nach der BGH-Entscheidung auch für Säfte, die von ihr zwar nicht produziert, aber in Milupa-Dauernuckelfläschchen verabreicht wurden.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)