Kinderzulagen

  1. Dabei werden übrigens einmalige Zuwendungen des Arbeitgebers (beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld) sowie Ehegatten- und Kinderzulagen nicht berücksichtigt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Veränderungen bei den Grundbeträgen, Kinderzulagen und Einkommensgrenzen sollen dem Bund allein bis 2006 Mehreinnahmen von gut zwei Milliarden Euro bringen. ( Quelle: )
  3. Fördergelder (Grund- und Kinderzulagen) zählen mit. ( Quelle: Spiegel Online vom 03.12.2003)
  4. Nicht als Einkünfte gelten eine Ausbildungsvergütung von bis zu 3600 Mark brutto im Jahr, alle Waisenrenten sowie gesetzliche und tarifliche Kinderzulagen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)