Dabei werden übrigens einmalige Zuwendungen des Arbeitgebers (beispielsweise Weihnachts- und Urlaubsgeld) sowie Ehegatten- und Kinderzulagen nicht berücksichtigt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Veränderungen bei den Grundbeträgen, Kinderzulagen und Einkommensgrenzen sollen dem Bund allein bis 2006 Mehreinnahmen von gut zwei Milliarden Euro bringen.
( Quelle: )
Fördergelder (Grund- und Kinderzulagen) zählen mit.
( Quelle: Spiegel Online vom 03.12.2003)
Nicht als Einkünfte gelten eine Ausbildungsvergütung von bis zu 3600 Mark brutto im Jahr, alle Waisenrenten sowie gesetzliche und tarifliche Kinderzulagen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)