Kindeswohlgefährdung

  1. Trotz knapper Personaldecke und Kostendrucks gehen die Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen Dienste immer sofort und zu zweit raus, wenn eine sogenannte Kindeswohlgefährdung vorliegt. ( Quelle: Unbekannte Quelle vom 20.05.2005)