Im Untreueprozess gegen den Kinowelt-Gründer Michael Kölmel hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren gefordert.
( Quelle: Abendblatt vom 22.07.2004)
Der Kinowelt-Gründer war am Donnerstag vom Münchner Landgericht wegen Untreue und Insolvenzverschleppung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.07.2004)
Der Kinowelt-Gründer Michael Kölmel muß nicht ins Gefängnis.
( Quelle: Die Welt vom 23.11.2005)