Kintertagesstätten

  1. Ausnahmen sollen für Kintertagesstätten, Berufsschulen und Schulen im zweiten Bildungsweg gelten, bestätigte am Mittwoch eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung auf epd-Anfrage. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 01.04.2004)