Kirchenmusikern

  1. Geregelt wird unter anderem der schulische Religionsunterricht, die Ausbildung von Lehrern, Pastoren, Kirchenmusikern sowie Diakonen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.02.2005)
  2. Gespart werden müsse und könne in der Verwaltung, bei Kirchenmusikern, Hausmeistern, Mesnern, Reinigungskräften und in den Sekretariaten der einzelnen Pfarrämter. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)