Geregelt wird unter anderem der schulische Religionsunterricht, die Ausbildung von Lehrern, Pastoren, Kirchenmusikern sowie Diakonen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 24.02.2005)
Gespart werden müsse und könne in der Verwaltung, bei Kirchenmusikern, Hausmeistern, Mesnern, Reinigungskräften und in den Sekretariaten der einzelnen Pfarrämter.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)