Kirchenrecht

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  1. Allerdings ergaben sich auch Probleme: So schreibt das hiesige Kirchenrecht vor, dass der Pfarrer vom Kirchenvorstand zu wählen ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.10.2002)
  2. Die offizielle Kirche hält all diese Weihen für null und nichtig, weil sie dem Kirchenrecht und der katholischen Lehre widersprechen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.12.2003)
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