Allerdings ergaben sich auch Probleme: So schreibt das hiesige Kirchenrecht vor, dass der Pfarrer vom Kirchenvorstand zu wählen ist.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 17.10.2002)
Die offizielle Kirche hält all diese Weihen für null und nichtig, weil sie dem Kirchenrecht und der katholischen Lehre widersprechen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.12.2003)