Kirchensteuer

  1. Der Körperschaftsstatus, an welchem die Kirchensteuer hängt, oder die Einrichtung von Religionsunterricht, auf den alle Religionsgemeinschaften Anspruch haben, ist aber durch den Nachweis einer ausreichenden Zahl von Glaubensgenossen gebunden. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Wenn die katholische Kirche als "Staat im Staate" auftritt, wer führt dann die Oberaufsicht, zumal wenn der Staat nicht nur vertretungshalber die Kirchensteuer eintreibt, sondern darüberhinaus das katholische Beratungsangebot alimentiert? ( Quelle: FREITAG 1999)
  3. Der Abzug der Kirchensteuer ist zur Vermeidung einer unzulässigen Doppelbelastung des Einkommens gerechtfertigt (subjektives Nettoprinzip; Steuerkonkurrenzlehre). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 31.08.2005)
  4. Sie könnten die Kirchensteuer abschaffen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 24.02.2003)
  5. Schließlich ist die Kirchensteuer an die Lohn- und Einkommenssteuer gekoppelt und die ist mit der 2004 in Kraft getretenen Reform gesunken. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 12.11.2004)
  6. Dabei ist die Kirchensteuer die Haupteinnahmequelle. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.11.2004)
  7. Was ist mit Religionsunterricht, Militärseelsorge, Kirchensteuer, wenn die Christen einmal die Minderheit im Land sind? ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.09.2003)
  8. Bei Ihnen in Niedersachsen ist sie so festgelegt, dass niemand mit einem Jahreseinkommen von mehr als 160 000 Mark mehr als 3,5 Prozent seines steuerpflichtigen Einkommens als Kirchensteuer abführen muss. ( Quelle: Die Zeit (36/2000))
  9. Eine Erhöhung der Kirchensteuer könne man den Mitgledern nicht zumuten. ( Quelle: TAZ 1988)
  10. Unklar bleibt, ob die Abzugsfähigkeit gezahlter Kirchensteuer in der bisherigen Form bestehen bleiben soll. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.02.2004)