Daß eine solche Entlastung Löcher in die nationalen Hushalte reißen könnte, sieht Rinsche durch ein schlichtes Beispiel widerlegt: "Seitdem in den Niederlanden die Kirchensteuer abgeschafft ist, steigen die Einnahmen der Kirchen".
( Quelle: Welt 1998)
Nach Abzug der kindbedingten Steuerermäßigung nach § 34f EStG - Baukindergeld - von 1200 DM wurde die Einkommensteuer auf 2506 DM und die Kirchensteuer auf 117,54 DM festgesetzt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)