Strenge verwies darauf, daß für eine Reform die Kirchenverfassung geändert werden muß.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 10.03.2005)
Das Kirchenparlament muß sie im Herbst 2005 oder im Frühjahr 2006 mit Zweidrittelmehrheit in der Kirchenverfassung verankern.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 12.04.2005)
Der Status der geeinten Landeskirche soll nun rechtlich in einer einheitlichen Grundordnung, der Kirchenverfassung, fixiert werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Die Aufnahme des Diskriminierungsverbotes in die Kirchenverfassung schaffe den Rahmen für die Gleichberechtigung in anderen Gesetzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Unter Kruses Führung schuf sich die Glaubensgemeinschaft vielmehr eine neue Kirchenverfassung, weitgehend orientiert an ostdeutschen Erfahrungen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)