Die Eigenbedarfsklage gegen das über 25 Jahre alte Wohnprojekt scheiterte gestern vor dem Hamburger Amtsgericht an einem Formfehler: Der Anwältin der KlägerInnen fehlte eine Prozeßvollmacht.
( Quelle: TAZ 1996)
In der ersten Entscheidung urteilte das Regenburger Verwaltungsgericht bei sechs KlägerInnen, daß der Einsatz gegen geltende Vorschriften verstoßen habe.
( Quelle: TAZ 1988)