Die unterlassene Erwähnung von Gegenrechten des Arbeitgebers - die möglicherweise durch die Klägerrolle der Gewerkschaft veranlaßt ist - bedeutet allerdings nicht, daß die Wahl von gewerkschaftl.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Damit würde der Weg zu Europabürgern frei, die ohne Vormund aus Laeken oder Brüssel selbst sagen, was sie von der EU erwarten, die nicht auf eine Klägerrolle vor dem Europäischen Gerichtshof beschränkt sind.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.02.2002)