Klägers

  1. Ein Zusammenhang zwischen dem Streß der Mutter und den Krankheiten des Klägers war nicht ausgeschlossen, sogar wahrscheinlich. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Das OLG hatte PrimaCom am Dienstag unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000 Euro untersagt, Programme des Klägers in digitalisierter Form weiter zu verbreiten. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 01.10.2002)
  3. Im betreffenden Fall war der Arbeitnehmer seit 1991 in dem Lohnsteuerhilfeverein des Klägers als Steuersachbearbeiter angestellt. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 20.03.2005)
  4. Die Klage wurde in allen Gerichtsinstanzen abgewiesen, weil das persönliche Gewinnstreben des Klägers kein rechtliches Interesse zum Nachteil anderer zugelassener Ärzte begründe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  5. Nach Angaben des Klägers Advanced Medien geht es dabei um Verkäufe von Filmrechten an Maxxfilm Productions GmbH im nominellen Gesamtwert von knapp 36 Millionen Euro, von denen nur ein Bruchteil bezahlt wurde. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.11.2002)
  6. Die Aufteilung des Zweifamilienhauses in zwei Eigentumswohnungen, so der BFH, und die Übertragung der Wohnung, in der die Mutter des Klägers wohnte und wohnen bleiben wollte, sei keine unzulässige Steuerumgehung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  7. Die Abrechnung erfolgte über das Girokonto des Klägers. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  8. Kirsten betonte, es gebe auch keine Veranlassung für die beantragten Schadenersatzansprüche für spätere mögliche Erkrankungen des Klägers. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.05.2005)
  9. Der Richter hatte mit Hinweis auf die körperliche Verfassung des schwer behinderten Klägers vorgeschlagen, dass die Kasse die Privat-Operation anteilig in Höhe der bewilligten Kosten bezahlen könnte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 14.06.2002)
  10. Das Gleichgewicht der wechselseitig zu erbringenden Leistungen sei nicht grundlegend gestört worden: Der Wert des Sachbezugs aufgrund der Fahrzeugüberlassung mache nicht mehr als 15 Prozent der Gesamtbezüge des Klägers aus. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.05.2004)