Die Belastungswerte liegen hier zwischen 50 und 75 Prozent des Grenzwertes (400 Kilo pro 4500 Tonnen Boden) der Klärschlammverordnung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
So sind zum Beispiel Grenzwerte der Klärschlammverordnung nicht damit vereinbar, daß nach Paragraph sechs des Gesetzentwurfes eine Anreicherung von umweltgefährdenden Stoffen im Boden mittel- und langfristig nicht erfolgen darf.
( Quelle: )
Die neue Klärschlammverordnung des Bundes vom April vergangenen Jahres drängt vielmehr auf die verstärkte landwirtschaftliche Verwertung.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)