Klärung

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  1. In einer Anfrage an Oberbürgermeister Christian Ude bittet die Stadträtin, daß Planungs- beziehungsweise Arbeits- und Wirtschaftsreferat die Pläne zur Klärung dieser Fragen ausführlich beurteilen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Diese Union, die erst noch einmal definieren müsste, was sie unter bürgerlich versteht, kann die Klärung dieser Frage nicht an die FDP abgeben, auch nicht über die reinen Mehrheitsverhältnisse. ( Quelle: Die Welt Online vom 02.09.2002)
  3. Inzwischen ist gar die Weltorganisation für den Schutz geistigen Eigentums (WIPO) zur Klärung eines Domain-Streites angerufen worden. ( Quelle: Welt 1999)
  4. Kein ganz einfaches Treffen, hatte es doch Wochen vor der Reise einige Unstimmigkeiten gegeben; denn die Senatskanzlei hatte öffentlich erklärt, eine Städtepartnerschaft mit Jerusalem erst nach einer Klärung der Statusfrage anzustreben. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.11.2005)
  5. Bis zu einer Klärung wolle man eine nachsichtigere Handhabung der Vorschriften anstreben. ( Quelle: TAZ 1990)
  6. Dennoch ist es dem Verwalter im Interesse der Eigentümer erlaubt, Berater (hier einen Rechtsanwalt) einzuladen, die bei der Klärung schwieriger Sachverhalte behilflich sein können (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2Z BR 212/03). ( Quelle: Die Welt vom 26.03.2005)
  7. Eine rechtliche Klärung habe nun ergeben, daß eine erneute Wahl auf der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung erforderlich sei, sagte Paetz. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 08.02.2005)
  8. Bis zur Klärung der Vorwürfe darf der Lord nun das Gefängnis nicht verlassen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.09.2002)
  9. Dazu bedarf es auch geistiger Auseinandersetzungen, einer weltanschaulichen, nationalen Klärung und Selbstverständigung, wobei wir das uns Trennende nicht verschweigen, aber es fruchtbar machen wollen im Interesse des großen gemeinsamen Ganzen. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  10. Der Leiter der Polizeiabteilung im Bundesinnenministerium, Jürgen Storbeck, verlangte eine internationale Klärung der Zuständigkeiten und eine Angleichung der Rechtslage. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
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